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Rundumleuchte kaufen: Das gilt es zu beachten

BlaulichtRundumleuchten, in entsprechenden Gesetzestexten auch als Rundumkennleuchten (RKL) bezeichnet, wurden dazu konzipiert, Licht in einem Radius von 360 Grad auszustrahlen. Grundsätzlich dienen sie dazu, Gefahrenstellen oder besondere Orte besser und schneller zu erkennen oder auf die besonderen Einsatzzwecke von Fahrzeugen aufmerksam zu machen. Doch nicht jeder ist dazu berechtigt, sie zu verwenden. Der Betrieb ist in Deutschland genau geregelt.

Gelbe Rundumleuchten sind am häufigsten in Verwendung

Die gelbe Farbe einer Rundumleuchte ist dazu gedacht, vor möglichen Gefahren zu warnen. Zum Einsatz kommen sie unter anderem bei Fahrzeugen der Stadtwerke und Schwertransportern, aber auch bei Alarmanlagen und Rolltoren.

Der Einsatz im Straßenverkehr ist in der StVZO §52 geregelt. Dort sind alle Arten von Fahrzeugen gelistet, die die gelben Rundumleuchten verwenden dürfen.

Auffällig ist, dass auf vielen landwirtschaftlichen Fahrzeugen wie beispielsweise Mähdreschern oder Häckslern solch eine Leuchte montiert ist. Doch grundsätzlich wird sie nur dann benötigt, wenn das Fahrzeug eine ungewöhnliche Breite oder Länge aufweist. Werden also die diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben eingehalten, ist die Rundumleuchte auch nicht erforderlich.

Wer darf Blaulicht in Deutschland verwenden?

Blaues Licht darf hierzulande nur von Einsatzfahrzeugen verwendet werden. Dazu zählen laut StVZO §52 unter anderem die Polizei, Fahrzeuge für die Notfallrettung sowie Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren.

Daneben gibt es aber auch noch andere Fahrzeuge, die das Blaulicht verwenden dürfen. Dazu zählen beispielsweise der Zolldienst, die Militärpolizei und die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung.

Wer dabei erwischt wird, wenn er das Blaulicht illegal auf seinem Fahrzeug einsetzt, muss auf alle Fälle mit einem Verwarnungsgeld in der Höhe von 20 Euro rechnen. Die Folgen können aber noch weitaus unangenehmer werden, denn zusätzlich ist es auch noch möglich, wegen Amtsanmaßung nach § 132 des Strafgesetzbuches (StGB) belangt zu werden. Die Folgen bei einer Verurteilung können eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren sein.

Wofür sind rote, grüne und blaue Leuchten gedacht?

Rote Leuchten sind in Deutschland an Fahrzeugen verboten und dienen vor allem zur Kennzeichnung von hohen Gebäuden für den Luftraumverkehr.

Weiße Rundumleuchten werden zum Teil für die Leuchtfeuer von Leuchttürmen verwendet.

Grüne Leuchten sind im Straßenverkehr nicht zugelassen, werden aber vereinzelt von der Feuerwehr zur Kennzeichnung von speziellen Fahrzeugen verwendet.

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