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Grillen – Darauf sollte geachtet werden

GrillAls Hausbesitzer kann man den Grill natürlich anwerfen. Es ist dabei egal, ob man einen Elektro-Grill oder Holzkohlegrill hat. Im Frühling und im Sommer kann es einen unheimlich großen Spaß machen zu grillen. Schließlich ist das Grillen in Deutschland sehr beliebt. Beim Grillen gibt es keine konkreten Richtlinien.

Es gab sogar Gerichtsurteile, die aus den letzten Jahren unterschiedlich ausgefallen sind. Allerdings sollte man beim Grillen ein bisschen Rücksicht auf den Nachbarn haben. Erst dann kann das Grillen mit der ganzen Familie zu einem angenehmen Erlebnis werden.

Gesetzliche Regelungen

Es gibt nur zwei Bundesländer in Deutschland, wo es Grundlagen in der Rechtssprechung gibt. In den restlichen Bundesländern existieren keine rechtlichen Grundlagen zum Grillen. Sie setzen im Einzelfall immer auf alte oder neue Urteile.

In den Ländern NRW und Brandenburg wird das Grillen in der Saison geregelt. Darüber hinaus verbietet das Landesimmissionsschutzgesetz das Grillen, wenn Unbeteiligte belästigt werden können.

Die Belästigung versteht sich in Form von Qualm, der vom Holzkohlegrill entstehen kann. Sollte der Qualm in die Nachbarschaft eindringen und die Nachbarn sich belästigt fühlen, so kann sich der Nachbar beschweren. Es kann sogar ein Bußgeld drohen. Es kann sogar so weit gehen, dass die Polizei eingeschaltet wird.

Die beste Möglichkeit derartige Streitereien zu vermeiden ist ein gepflegter Umgangston. Durch ein freundschaftliches Verhältnis kann man seine Grillfreude bewahren. Wer den Kontakt zum Nachbarn fortlaufend pflegen möchte, der kann ihn zum Grillabend einladen.

Grillen für den Hausbesitzer

Am einfachsten haben es diejenigen, die ein Eigenheim besitzen. Die Nachbarn müssen Grillpartys dulden. Nach 22 Uhr darf man aber beim Grillen keine Lärmbelästigung verursachen. Am besten ist es, wenn man den Grill soweit wie möglich vom Nachbarn wegstellt.

So kann auch nicht so einfach Qualm in den Nachbargarten gelangen. Es gibt trotzdem Urteile, wo verlang wird, dass man sich mit der Anzahl der Grillabende im Rahmen hält. In der Vergangenheit gab es sogar Urteile, wo nicht mehr als eine bestimmte Anzahl von Grillabenden veranstaltet werden durfte.

Grillen für Mieter auf Balkon

Schwierig ist das Grillen für Mieter auf dem Balkon. Die meisten Hausordnungen verbieten das Grillen, weil der Qualm zu einfach den Nachbarn stören könnte. Sofern das Grillen im Mietvertrag verboten ist, dann muss man sich auch daran halten.

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